Gremien

Das Schulleben wird mitgestaltet durch drei Gremien:


Schüler*innen-Vertretung

Die Schüler*innenvertretung oder auch kurz SV, ist dazu da die Interessen der gesamten Schülerschaft repräsentativ zu vertreten. Auf Gesamtkonferenzen, im Schulvorstand oder schlicht im einfachen Gespräch mit Lehrkräften.

Die durch den Schüler*innenrat gewählte SV ist jederzeit für jeden ansprechbar, wenn es Kritik, Lob, Anregungen, Probleme oder andere Anliegen gibt. Außerdem vertritt die SV diese Anliegen auch gegenüber den Lehrekräften bzw. der Schulleitung.

Mit viel Engagement und Motivation sorgt die Schüler*innenvertretung dafür, die Schule immer ein kleines Stückchen besser zu machen und den Schulalltag für jeden Schüler so angenehm wie nur irgendwie möglich zu gestalten.

Schulelternrat

Nach dem Niedersächsischen Schulgesetz wirken die Erziehungsberechtigten in der Schule mit durch:

  1. Klassenelternschaften
  2. den Schulelternrat
  3. Vertreterinnen und Vertreter im Schulvorstand und der Gesamtkonferenz 

Schulvorstand

An den berufsbildenden Schulen hat der Schulvorstand bei bis zu 50 Lehrkräften 12 Mitglieder und bei über 50 Lehrkräften 24 Mitglieder. Er besteht zu je einem Viertel aus

  1. der Schulleiterin/dem Schulleiter, der stellvertretenden Schulleiterin/ dem stellvertretenden Schulleiter sowie von der Schulleiterin/dem Schulleiter bestimmten Personen, die Leitungsaufgaben wahrnehmen
  2. Vertreterinnen und Vertretern der Lehrkräfte und der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (§ 53 Abs. 1 Satz 1)
  3. Vertreterinnen und Vertretern der Schülerinnen und Schüler

sowie

  1. zu einem Zwölftel aus Vertreterinnen und Vertretern der Erziehungsberechtigten
  2. zu zwei Zwölfteln aus außerschulischen Vertreterinnen und Vertretern von an der beruflichen Bildung beteiligten Einrichtungen